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Solaranlage auf dem Einfamilienhaus: Lohnt sich die Investition mit Blick auf Steuern und Eigenmietwert?

Die Rahmenbedingungen für Solaranlagen auf Einfamilienhäusern haben sich in den vergangenen Monaten spürbar gewandelt. Nach den ausserordentlichen Strompreisspitzen normalisieren sich die Märkte wieder, und auch die lokalen Energieversorger in der Region Thun passen ihre Rückliefertarife schrittweise an. Dennoch zeigt sich für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer im Berner Oberland ein unverändert positives Bild: Die Anschaffungskosten für Photovoltaikmodule sind historisch tief, und die Sonneneinstrahlung im Thunerseeraum bietet hervorragende Voraussetzungen für eine verlässliche Eigenstromproduktion.

Im Zentrum der Wirtschaftlichkeit steht heute primär der Eigenverbrauch. Wer den selbst produzierten Solarstrom direkt für den Betrieb einer Wärmepumpe, das Laden eines Elektroautos oder den allgemeinen Haushaltsbedarf nutzt, spart teuren Netzstrom ein. Die Vergütung für eingespeisten Überschussstrom bildet dabei eine willkommene Ergänzung, sollte aber nicht mehr die alleinige Grundlage der Investitionsrechnung sein. Durch ein intelligentes Energiemanagement lässt sich der Eigenverbrauchsanteil massgeblich steigern, was die Anlage langfristig rentabel macht.

Aus steuerlicher Sicht erweist sich die Installation einer Photovoltaikanlage im Kanton Bern nach wie vor als äusserst vorteilhaft. Investitionen in erneuerbare Energien und Energiesparmassnahmen bei bestehenden Bauten können vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Übersteigen die Investitionskosten die Einkünfte des betreffenden Steuerjahres, lässt sich der Restbetrag auf die nachfolgenden zwei Steuerperioden übertragen. Zusammen mit der Einmalvergütung des Bundes (Pronovo) wird die effektive finanzielle Belastung für die Eigentümerschaft dadurch erheblich gemindert.

Häufig besteht die Sorge, dass eine moderne Solaranlage den amtlichen Wert und folglich den Eigenmietwert der Liegenschaft in die Höhe treibt. Hier kann weitgehend Entwarnung gegeben werden: Nach der bernischen Praxis führen reine Aufdach-Photovoltaikanlagen, die dem Ersatz oder der Ergänzung der bestehenden Energieversorgung dienen, in der Regel zu keiner Erhöhung des Eigenmietwerts. Sie gelten steuerrechtlich vorwiegend als Massnahme zur rationellen Energieverwendung und nicht als wertvermehrender Luxus, der den Mietwert des Hauses direkt anhebt.

Ein wichtiger Faktor bei der Planung ist zudem die laufende politische Diskussion über die Abschaffung des Eigenmietwerts auf Bundesebene. Sollte der Systemwechsel definitiv vollzogen werden, dürften auch die grosszügigen Steuerabzüge für energetische Sanierungen auf Bundesebene und mittelfristig in den Kantonen zur Disposition stehen. Hauseigentümer in unserer Region, die eine Solaranlage in Betracht ziehen, sollten die Realisierung daher nicht auf die lange Bank schieben, um von den aktuellen Steuerprivilegien noch uneingeschränkt zu profitieren.

Der Hauseigentümerverband Region Thun empfiehlt, vor dem Entscheid fundierte Vergleichsofferten regionaler Solarinstallateure einzuholen und die Dimensionierung exakt auf das eigene Verbrauchsprofil abzustimmen. Eine Photovoltaikanlage stellt auch heute eine solide, wertbeständige Investition in die eigene Immobilie dar, die die Energiekosten planbar hält und einen konkreten Beitrag zur lokalen Energiezukunft leistet.