Die Mieterin meldet kurz vor dem Auszug einen Schaden am Parkettboden – wer zahlt?
Ich vermiete eine 4½-Zimmer-Wohnung in Thun. Die Mieterin meldet kurz vor dem Auszug einen Schaden am Parkettboden und meint, dafür müsse sie nicht aufkommen – das sei normale Abnutzung. Wer hat recht?
Solche Fragen hören wir oft – und sie sind berechtigt. Grundsätzlich gilt im Mietrecht: Normale Abnutzung geht zulasten der Vermieterschaft, ausserordentliche Schäden jedoch zulasten der Mieterschaft. Ein Parkettboden hat je nach Qualität eine Lebensdauer von rund 40 Jahren. Kratzer durch normales Begehen sind Abnutzung. Tiefe Rillen, Brandflecken oder Wasserschäden hingegen gelten als Schaden.
Entscheidend ist also nicht das Gefühl, sondern die sogenannte Lebensdauertabelle. Sie zeigt, wie alt ein Bauteil ist und welcher Kostenanteil bei einem Schaden noch der Mieterschaft belastet werden darf.
Halten Sie deshalb beim Ein- und Auszug jeden Mangel im Protokoll fest, mit Datum, Beschreibung und wenn möglich einem Foto. Wer den Zustand einer Wohnung belegen kann, muss später nicht darüber streiten. Unser Tipp: Übergabeprotokolle sorgfältig führen und bei Unsicherheiten frühzeitig fachlichen Rat einholen – das spart Zeit, Geld und Nerven.