HEV Region Thun
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Muster: Wer zahlt den Ersatz eines defekten Geschirrspülers in der Mietwohnung?

Grundsätzlich ist die Vermieterschaft verpflichtet, die Mietsache in einem gebrauchstauglichen Zustand zu erhalten. Geht ein fest eingebauter Geschirrspüler durch normale Abnutzung kaputt, geht der Ersatz deshalb zulasten der Eigentümerschaft. Anders sieht es aus, wenn das Gerät durch unsachgemässe Bedienung beschädigt wurde – dann haftet die Mieterschaft. Kleine Reparaturen, die ohne besondere Fachkenntnisse und mit geringem Aufwand erledigt werden können, gelten als kleiner Unterhalt und sind Sache der Mieterschaft. Als Faustregel gilt in der Region Thun ein Betrag von rund 150 Franken pro Fall. Wichtig ist, Mängel sofort schriftlich zu melden und den Schaden zu dokumentieren. Wer den Ersatz eigenmächtig vornimmt, riskiert, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Bei Uneinigkeit lohnt sich vor einem Verfahren immer das Gespräch – unsere Rechtsberatung unterstützt Mitglieder dabei.